Ein- und Ausfahrten von Einbahnstraßen
Beispiel Karl-Marx-Platz
Im Rahmen des Umbaus der Karl-Marx-Straße wurde das kurze Stück Einbahnstraße über den nördlichen Karl-Marx-Platz für den Radverkehr in der Gegenrichtung frei gegeben. Dies ist notwendig, da das Abbiegen von der Karl-Marx-Straße in die südliche Fahrbahn des Karl-Marx-Platzes nach dem Umbau nicht mehr möglich war und damit die für den Radverkehr wichtige Verbindung von der Thomasstraße zum Richardplatz nicht mehr befahrbar wäre. Die Fahrbahn mit 6,00 m Breite reicht theoretisch für den Begegnungsverkehr, auch wenn an einer Seite geparkt wird. Trotzdem gab es Kritik seitens viele Radfahrender, da die parkenden Kfz nicht immer direkt am Bordstein stehen und Kfz-Führer nicht auf entgegen kommende Radfahrende achten. Das Bezirksamt denkt hier über eine andere Radverkehrsführung nach. Hier soll lediglich aufgezeigt werden, wie durch eine bessere Kennzeichnung zwar nicht alle Probleme behoben, aber die Situation von vorn herein hätte entschärft werden können.

Oben: Bei solch engen Verhältnissen ist die deutliche Kennzeichnung des Fahrradgegenverkehrs unerlässlich. Hier fehlt das entsprechende Zusatzzeichen am Einbahnstraßenschild. Es fehlt außerdem eine Fahrbahnmarkierung, die auf entgegen kommende Radfahrende hinweist.
Unten: In der Gegenrichtung ist die Beschilderung korrekt, auch ist eine kurze Radspur entgegen der Einbahrichtung vorhanden. Es fehlt in dieser Spur allerdings ein Richtungspfeil sowie eine bauliche Trennung durch eine Bake. Dadurch wird die Spur oftmals nicht rechtzeitig wahr genommen und beim Linksabbiegen darauf eingeordnet.

Beispiel Anzengruberstraße
Bei Freigabe der Anzengruberstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung wurden 2010 alle notwendigen Schilder angebracht und durch Fahrbahnmarkierungen ergänzt. An der Einmündung Sonnenallee wurde sogar ein Richtungspfeil verwendet. Das wäre vorbildlich, wenn der kurze Radstreifen nicht direkt an der Bordsteinkante markiert worden wäre. So wird er von entgegenkommenden Kfz-Führern nicht gesehen und ist mit dem Fahrrad auch nicht befahrbar. Das ist an dieser Stelle kein Problem, da aus der Anzengruberstraße in Anbetracht des baulichen Mittelstreifens der Sonnenallee nur rechts abgebogen werden kann.

Oben: Im Prinzip alles richtig, nur müssten die Markierungen weiter zur Fahrbahnmitte hin verschoben werden (Dieses Auto parkt korrekt, in der Regel stehen aber noch ein bis zwei Falschparker davor).
Unten: Skizze einer günstigeren Lage des Radstreifens.


Oben: Zur Donaustraße hin wurde die Anzengruberstraße ordnungsgemäß beschildert und die Vorfahrtsregelung durch eine Fahrbahnmarkierung verdeutlicht.
Unten: Prinzipskizze für eine Ergänzung der Markierung mit einem kurzen Radstreifen und Richtungspfeilen.
