Verkehrsführung Lohmühlenbrücke
Fehlinterpretation der StVO: Trotz starken Kfz-Verkehrs angeblich kein Zebrastreifen zulässig.
Eine der in den Voruntersuchungen zu Tage getretenen Probleme ist der über die Lohmühlenbrücke fließende Kfz-Verkehrsstrom, der in Anbetracht der Unübersichtlichkeit die Überquerung im Verlauf der Uferwege für Fußgänger ein großes Problem darstellt.
Die in zwei der drei eingereichten Konzepte verschiedener Planungsbüros vorgesehenen Zebrastreifen sowie Markierungen für den Radverkehr sind im aktuellen Plan nicht mehr enthalten.
"Eine Bürgerin erkundigte sich, warum kein Zebrastreifen auf der Lomühlenbrücke angeordnet wird? Herr Panhorst wies auf die vorhandene T-30-Zone hin, wo es i.d.R. keine Zebrastreifen gibt. Auf der Brücke hat es des Weiteren Vorabstimmungen mit Verkehrsbehörden gegeben, die wegen der schwierigen Einsehbarkeit der Brücke für einen Zebrastreifen nicht den notwendigen Sichtschutz gegeben sahen."
Quelle: Protokoll Bürgerversammlung vom 26.08.2013 [1]
Tatsächlich besteht die Schwierigkeit der Überquerung der Fahrbahn darin, dass durch die abknickenden Straßen die Autos erst spät sichtbar werden. Fußgänger, insbesondere, die, die nicht so schnell laufen können, erreichen die gegenüber liegende Fahrbahn dann, wenn ein nach dem Loslaufen auftauchendes Auto ebenfalls diese Stelle erreicht. Mit Fußgängerüberweg wäre das genauso, allerdings hätte dann der Fußgänger Vorrang und es wäre eindeutig, dass der Kfz-Führer wartepflichtig ist.
"Nur der Bürgerwunsch einer Fahrbahnmarkierung für linksabbiegende Radfahrer von der Lohmühlenbrücke in die Weichselstraße kann leider nicht erfüllt werden. Die Anregung wurde geprüft, aber solche Markierungen sind in Tempo-30-Zonen gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig."
Quelle: KARLSON [2]
Wie bei allen Gesetzen gilt bei der Auslegung immer zu hinterfragen, was der Gesetzgeber damit erreichen möchte. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu verhindern ist nicht Ziel der Tempo-30-Zonenregelung:
Im Bereich Lohmühlenbrücke wird eine Vorfahrtsregelung als notwendig erachtet. Damit ist die dortige Tempo-30-Zone nicht zulässig. Das gilt übrigens für die gesamte Harzer Straße. Eine Vorfahrtsregelung ist dort aber durchaus sinnvoll, da die BVG-Busse dann nicht an jeder Kreuzung abbremsen müssen.
Eine Einzelausweisung Tempo-30 bedeutet natürlich sehr viel mehr Verkehrsschilder. Wenn man den Schilderwald lichten will, ist die jetzige Regelung zwar nicht rechtskonform, aber akzeptabel. Nicht akzeptabel ist es dagegen, Sicherheitsmaßnahmen wie einen Zebrastreifen oder Markierungen für den Radverkehr mit Verweis auf die Tempo-30-Zone abzulehnen, gleichzeitig aber Maßnahmen zur Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs wie die Vorfahrtsregelung einzusetzen.
Wenn das Verkehrsgeschehen solche Maßnahmen erfordert, ist eine Einzelausweisung Tempo 30 in diesen Straßen notwendig. Dann steht das ganze Regelungsinstrumentarium zur Verfügung. Alternativ muss der Kreuzungsbereich so umgestaltet werden, dass die Sicherheit auch ohne solche Maßnahmen gewährleistet ist.
Das Planungsbüro hat in dieser Hinsicht mit dem Einsetzen von Fußgängerinseln schon sehr gute Vorschläge unterbreitet. Die geplanten Inseln ersetzen zwar keinen Zebrastreifen, verbessern die Überquerbarkeit für Fußgänger aber ganz erheblich. Auch das Linksabbiegen wird für Radfahrer von der Lohmühlenbrücke in Richtung Weichselstraße dadurch erleichtert.
Links: Verlauf der Fahrradrouten TR4 und Mauerweg. Rechts: Kritische Fahrlinien im Kreuzungsbereich (blau) und unklare Wartepunkte (rot) auf den Gegenverkehr bei direktem Abbiegen. Für indirektes Abbiegen (lila) liegen die Wartepunkte in der Fahrline des folgenden Verkehrs (orange).
Kartenquelle: links Opencyclemap , rechts Planungsunterlagen [4].
Nicht gelöst ist das schwierige Überqueren der Lohmühlenstraße an der Einmündung des Mauerwegs sowie das Abbiegen mit dem Fahrrad von der Lohmühlenbrücke und der Harzer Str. in den Mauerradweg entlang des Kanals.
Hier wird erwartet, dass sich Radfahrer in der Straßenmitte zum Linksabbiegen einordnen. Wo das genau ist, bleibt den Verkehrsteilnehmern selbst überlassen, was zu vorhersehbaren Konflikten führt. Hinzu kommt, dass durch die 45° abknickende Straße das Heraushalten der Hand nach links nicht als Signal wahrgenommen wird, dass direkt nach dem Kreuzungsbereich von der Straße nach links abgebogen wird. Hier muss nachgebessert werden. Entweder es wird mit Markierungen oder einer weiteren Verkehrsinsel gearbeitet. Letzteres wurde bereits vom Planungsbüro vorgeschlagen, aber von der BVG wegen der anschließenden Bushaltestelle abgelehnt. Wenn keine Lösung für das Einbiegen an dieser Stelle gefunden wird, bleibt nur die Möglichkeit, die Einmündung des Mauerweges an eine günstigere Stelle zu verlegen.
Montage: Foto vom heutigen Zustand mit Planausschnitt. Der Mauerradweg mündet dort in die Lohmühlenstraße, wo heute der Haltestellenmast steht.
Nebenbemerkung: Hier ist der Mauerverlauf durch eine Pflasterreihe markiert, die mit einer Messingplatte versehen ist, auf der steht: Berliner Mauer 1961-1989. Das ist nicht korrekt, denn die Mauer wurde hier erst 1988 gebaut. Die längste Zeit stand sie direkt vor der Lohmühlenbrücke, was ja der Grund zum Bau des Kiehlstegs war. Da die Fahrbahn in diesem Bereich mit einer neuen Decke versehen wird, wäre das eine Gelegenheit, dort ebenfalls den Mauerverlauf zu markieren und mit einer Tafel die Umstände des Gebietstausches 1988 zu vermitteln.
Zukünftige Einfahrt Mauerradweg direkt im Anschluss an den unübersichtlichen Kreuzungsbereich.
- Es sollte zumindest eine der Verkehrsinseln durch einen vollwertigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersetzt werden.
- An der Einmündung des Mauerweges sollte eine Überquerungshilfe der Lohmühlenstraße für Fußgänger und Radfahrer baulich oder durch Markierungen eingerichtet werden.