Wolfram Däumel 2014, Bürgerbeteiligung Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee in Berlin Neukölln
Umgestaltung Lohmühlen- und Weichselplatz

Umbau Weichsel­straße

"Die Planungen für den Umbau der Weichselstraße als fahrradgerechte Straße werden begrüßt, die Schließung der Straße für den Autoverkehr wird gewünscht."
Quelle: Protokoll 9. Treffen des Beteiligungsgremiums Sonnenallee am 09.12.2013 [5]

Skizze:Grobe Abschätzung des Bereichs, in dem die Aufhebung des Straßenabschnitts zwischen Weichselstraße und Maybachufer zu Umwegen führen würde.

Das Planungsbüro Ahner und Brehm hatte die Schließung der Durchfahrt von der Weichselstraße zum Maybachufer und Umgestaltung zur Fußgängerzone vorgeschlagen. [6]Dieser Vorschlag hätte einen enormen Gewinn an Aufenthaltsfläche und die Verbindung von Boltzplatz und Spielplatz bedeutet. Auf der Bürgerversammlung am 26.08.2013 war zu hören, dass es seitens der Verwaltung hieß, diese Strecke würde im Kfz-Verkehrsnetz gebraucht, da es sonst durch Umwegfahrten zu einer erhöhten Umweltbelastung käme.

So sieht der aktuelle Plan die bestehende Durchfahrmöglichkeit weiterhin vor, im kritischen Bereich zwischen den Spielplätzen mit einer Aufpflasterung der Straße und dem Auflassen der Stellplätze. Laut Planungsbüro wird 2015 nach diesem Plan umgebaut [7]. Es ist aber noch nicht entschieden, welche Beschilderung angeordnet wird.

Daher hier ein paar Anmerkungen zu diesem Thema.

Ist die Weichselstraße im Bereich des Weichselplatzes tatsächlich eine unverzichtbare Verbindung für den Kfz-Verkehr? Die Betrachtung, für welche Quell- und Zielgebiete die Herausnahme aus dem Netz tatsächlich einen Umweg bedeutet, zeigt, dass das nicht der Fall ist.
Nur für Fahrten mit dem Kfz zwischen dem Gebiet Weichsel- und Fuldastraße und dem Gebiet Lohmühlen- und Onckenstraße würde die Schließung dieses kurzen Straßenstückes einen Umweg erfordern. Ab Elbe- / Bouchéstraße ist der Weg über Wildenbruchbrücke kürzer.
Tatsächlich ist aber in der Hauptverkehrszeit stärkerer Kfz-Durchfahrverkehr zu beobachten, als in diesem kleinen Bereich zu erwarten ist. Ohne eine genaue Untersuchung kann nur eine Vermutung angestellt werden: Es handelt sich um zusätzliche Fahrten, bei denen diese Verbindung als Schleichweg zur Stauumfahrung in der Wildenbruch- und Pannierstraße benutzt wird, ohne dass es eine Abkürzung wäre. Entsprechend gering ist auch die Bereitschaft, das angeordnete Tempo 10 einzuhalten.

Die Ziele des Umbaus sind

  • den Radverkehr statt durch den Park über die Straßen außen herum zu führen und
  • größere Sicherheit für Kinder beim Überqueren der Straße zwischen den Spielplätzen zu erreichen.

Diese Ziele sind mit einer übergeordneten Verbindungsfunktion für den Kfz-Verkehr nicht vereinbar. So gab es auch Vorschläge, die Straße als verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) auszuschildern. Bereits heute ist Tempo 10 vorgeschrieben, was trotz der schlechten Fahrbahnbeschaffenheit nicht eingehalten wird. Nach der Asphaltierung der Fahrbahn dürfte die Durchsetzung noch schwieriger werden.

Sinnvoll wäre es daher, in dem kritischen Bereich zwischen den Spielplätzen eine Fußgänger­zone mit Durch­fahrt für den Rad­ver­kehr ein­zu­rich­ten. Ist das nicht er­wünscht, so sollte zu­min­dest Schritt­tempo für alle Verkehrs­teil­nehmer vorge­schrie­ben werden. Im restlichen Bereich kann die Straße dann als Fahr­rad­straße mit "Anlieger frei" aus­geschil­dert werden, was die Be­schrän­kung der Ge­schwin­dig­keit auf 30km/h im­pliziert. Eine Be­schrän­kung des stark reduzierten Tem­pos auf den Spiel­platz­be­reich sollte auf höhere Ak­zep­tanz stoßen als auf der gesamten Strecke.

Die Aus­schil­derung als Fahr­rad­straße mit "Anlieger frei" bedeutet die Heraus­nahme des Durch­fahr­ver­kehrs, aller­dings ohne dass eine bau­liche Sperre besteht und An­wohner von beiden Seiten in die Straße ein­fahren kön­nen. Zwar zeigt die Er­fah­rung, dass ein Durch­fahr­ver­bot in der Regel nicht beachtet wird. Da aber die Straße dann in den Navi­gations­ge­räten nicht mehr Berück­sichti­gung fände, würde der Durch­fahr­ver­kehr zu­künftig auf orts­kun­dige Auto­fahrer reduziert.

Fazit

Um die mit dem Umbau der Weichselstraße verfolgten Ziele auch verkehrsrechtlich zu erreichen, sollte
  • die Weichselstraße als Fahrradstraße ausgeschildert werden,
  • im Abschnitt zwischen den Spielplätzen eine Fußgängerzone oder zumindest ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden.