Um eine gefahrlose Einmündung des Radweges von der Flottwellstraße zu erreichen, soll die westliche Fahrbahn der Köthener Brücke aufgehoben werden. Für ein Abbiegen vom Hafenplatz nach links in das Schöneberger Ufer besteht kein Bedarf. Im Einmündungsbereich des Hafenplatz ist eine Aufstellspur von 1,50m Breite für geradeaus fahrende Radfahrer links der Rechtsabbiegespur oder ein "aufgeblasener Fahrradaufstellstreifen" zu markieren. Diese Maßnahmen entschärfen den Konflikt zwischen rechts abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus fahrenden Radfahrern.
Die Fahrbahn von 7,00m Breite ist in einen HauptFahrstreifen von 4,00m Breite und zwei Mehzweckstreifen von je 1,50 Breite aufzuteilen. Der Belag des Mehrzweckstreifens sollte Asphalt sein. Der HauptFahrstreifen sollte ebenfalls keinen holperigen Belag erhalten. Denkbar ist ein andersfarbiger Asphalt oder eine glatte Pflasterung. Pkw benutzen in der Regel den HauptFahrstreifen, Lkw den Haupt- und den Mehrzweckstreifen, Radfahrer den Mehrzweckstreifen. Durch diese Aufteilung wirkt die Straße optisch schmaler, ohne das der für andienende Lkw benötigte Verkehrsraum verloren geht. [9] [10] Durch den anderen Straßenbelag in der Mitte und weil die Straße schmaler wirkt, halten sich Kraftfahrer eher an die Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Parkhäfen haben eine Breite von 2,00m und sind mit einem Schutzstreifen von 0,50m Breite versehen. Damit soll erreicht werden, daß Radfahrer nicht durch sich plötzlich öffnende Autotüren gefährdet sind.
Die Kreuzungsbereiche sind aufgepflastert, der Anstieg auf Gehwegniveau wird als flache Rampe angelegt.
Die Übergänge der Rampen werden als Flachbord ausgeführt (rechts), d.h. der Bordstein versenkt. Bei vielen vorhandenen Aufpflasterungen ist eine Kante von 2cm Höhe angelegt worden (links). Während dies auf Autos keine Auswirkungen hat, ist der Fahrradfahrer erheblichen Stößen ausgesetzt.
Die Aufpflasterung erleichtert den Fußgängern das Überqueren der Straßen und verdeutlicht die Kreuzungssituation.