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Richard Müller / Wolfram Däumel, Broschüre der Internationalen Bauausstellung Berlin 1987 - Teil 1
Fahrradverkehr in der Südlichen Friedrichstadt
Planungsdetails an Hand mehrerer Beispiele
Verkehrslenkende Maßnahmen im Bereich des Hafenplatzes
Grafik:
Niederländisches Regelblatt zur Anordnung eines "aufgeblasenen Fahrradaufstellstreifens". Links abbiegende und geradeaus fahrende Radler können so die Kreuzung überqueren; aus  [10].
Foto:
Ein "aufgeblasener Fahrradaufstellstreifen" ist eine einfache Möglichkeit, bei Kreuzungen mit langer Rotphase den Konflikt zwischen rechts abbiegenden Autos und links abbiegenden Radfahrern zu entschärfen (Haarlem, NL).

Um eine gefahrlose Einmündung des Radweges von der Flottwell­straße zu erreichen, soll die westliche Fahrbahn der Köthener Brücke aufgehoben werden. Für ein Abbiegen vom Hafen­platz nach links in das Schöne­berger Ufer besteht kein Bedarf. Im Einmündungs­bereich des Hafen­platz ist eine Aufstellspur von 1,50m Breite für geradeaus fahrende Radfahrer links der Rechtsabbiegespur oder ein "aufgeblasener Fahrradaufstellstreifen" zu markieren. Diese Maßnahmen entschärfen den Konflikt zwischen rechts abbiegenden Kraft­fahr­zeugen und geradeaus fahrenden Radfahrern.

Im Bereich des Übergangs Schöneberger Straße muß für freie Sicht gesorgt werden (z.B. durch Aufstellen von Pollern). Die Einfahrt Hafenplatz muß so gestaltet werden, daß nur Anliegerverkehr in die Straße gelangt. Insbesondere ist das Rrechtsbbiegen von der Schöneberger Straße aus Richtung Askanischer Platz zu verbieten. Bei Rückstau vor der Kreuzung der Kanaluferstraßen wird der Hafenplatz sonst als Schleichweg benutzt. Für Anlieger besteht kein Bedarf an dieser Abbiegemöglichkeit, da die Zufahrt zur Dessauer Straße aus dieser Richtung über Bernburger Straße möglich ist. Das Abbiegeverbot ist baulich durch rechtwinklige Ausführung der entsprechenden Ecke zu verdeutlichen. Die Einfahrt selbst ist aufzupflastern. Der Belag des Radweges der Schöneberger Straße soll über die Einfahrt Hafenplatz beibehalten werden, damit sich die Vorfahrtsregelung auch in der baulichen Gestaltung widerspiegelt.

Umbau der Nebenstraßen zur Fahrradstraßen mit Mehrzweckstreifen

Die Fahrbahn von 7,00m Breite ist in einen HauptFahr­streifen von 4,00m Breite und zwei Mehzweckstreifen von je 1,50 Breite aufzuteilen. Der Belag des Mehrzweckstreifens sollte Asphalt sein. Der HauptFahr­streifen sollte ebenfalls keinen holperigen Belag erhalten. Denkbar ist ein andersfarbiger Asphalt oder eine glatte Pflasterung. Pkw benutzen in der Regel den HauptFahr­streifen, Lkw den Haupt- und den Mehrzweckstreifen, Radfahrer den Mehrzweckstreifen. Durch diese Aufteilung wirkt die Straße optisch schmaler, ohne das der für andienende Lkw benötigte Verkehrsraum verloren geht.  [9]  [10] Durch den anderen Straßenbelag in der Mitte und weil die Straße schmaler wirkt, halten sich Kraft­fahrer eher an die Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Parkhäfen haben eine Breite von 2,00m und sind mit einem Schutzstreifen von 0,50m Breite versehen. Damit soll erreicht werden, daß Radfahrer nicht durch sich plötzlich öffnende Autotüren gefährdet sind.

Grafik: Vergleich von Aufpflasterungen mit und ohne Bordsteinkante.

Die Kreuzungsbereiche sind aufgepflastert, der Anstieg auf Gehwegniveau wird als flache Rampe angelegt.
Die Übergänge der Rampen werden als Flachbord ausgeführt (rechts), d.h. der Bordstein versenkt. Bei vielen vorhandenen Aufpflasterungen ist eine Kante von 2cm Höhe angelegt worden (links). Während dies auf Autos keine Auswirkungen hat, ist der Fahrradfahrer erheblichen Stößen ausgesetzt.
Die Aufpflasterung erleichtert den Fußgängern das Überqueren der Straßen und verdeutlicht die Kreuzungssituation.

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