Radfahrer sollten nur soweit notwendig in Kraftfahrzeug-Hauptverkehrsstraßen geführt werden. Diese sind für längere Fahrstrecken unattraktiv: Zu den genannten Behinderungen auf den Radwegen kommt die Lärm- und Abgasbelästigung stark von Kraftfahrzeugen befahrener Straßen. Für den Quell- und Zielverkehr müssen allerdings auch in diesen Straßen Radverkehrsanlagen geschaffen werden.
Radfahrer sind dem Verkehrslärm besonders stark ausgesetzt. "Auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen sind 90dB(A) schon keine Seltenheit mehr. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung beginnt ab 85dB(A). Aber auch schon eine Dauerbeschallung von 45dB(A) kann zu Gesundheitsstörungen führen." [13] Direkte Folge der Lärmbelastung sind Nervosität und Verringerung der Konzentrationsfähigkeit, was wiederum die Unfallgefahr erhöht.
Die Konzentration giftiger Abgase aus Verbrennungsmotoren hat in Hauptverkehrsstraßen das gesundheitlich erträgliche Maß längst überschritten. Neben direkter Einwirkung auf das Wohlbefinden ist bei regelmäßiger Einwirkung mit Langzeitschäden zu rechnen. Eine Gefährdung geht hauptsächlich von folgenden Stoffen aus:
Kohlenmonoxid:
Störung des Beobachtungsvermögens, Angriff auf Herzmuskulatur und Zentralnervensystem.
Kohlenwasserstoffe: Narkotisierende Wirkung, Lungenkrebs- und Leukämiegefahr.
Schwefeldioxid: Reizung der Haut, der Augen, der Atemwege, Bronchialkrankheiten, Magen- und Darmkrankheiten.
Stickoxide: Reizung der Atemwege und Augenbindehäute, Beeinträchtigung des Zentralnervensystems.
Blei: Ablagerung in den Knochen, Störung des Stoffwechsels, Nervenschäden im Gehirn, Nierenschäden bis hin zur Schädigung der Erbsubstanz.
Lungengängige Feinstäube: Beeinträchtigung der Muskulatur des Atemtraktes, negative Auswirkungen auf den Reinigungsapparat der Lunge, Träger anderer krebserregender Substanzen. [8]
Viele Radfahrer suchen sich daher einen Weg durch Nebenstraßen. Dabei stoßen sie aber auf vielfältige Probleme:
Aus diesen Gründen hat der ADFC im Frühjahr 1985 ein Konzept 'Velorouten' (=Fahrradrouten) vorgelegt. Darin schlägt der ADFC vor, mit der Einrichtung von Fahrradrouten flächendeckend auf rund einem Fünftel des Berliner Straßennetzes insgesamt sichere, zügig befahrbare und für den Radfahrer geeignete Routenführungen auszuweisen. Besonderes Gewicht kommt dabei der über Bezirksgrenzen hinweg durchgängigen Führung und der Erschließung von Arbeitsstätten, Schulen, Einkaufszentren und Freizeiteinrichtungen zu. Eigene Radwege zur 'Entmischung' von Kraftfahrzeugverkehr und Fahrradverkehr werden nur an den am stärksten befahrenen Hauptverkehrsstraßen einbezogen.
Aufbauend auf die Erfahrungen, die mit der seit 1979 bestehenden Modellroute vom Wittenbergplatz zum Innsbrucker Platz gewonnen wurden, sowie in Anlehnung an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen aus dem Jahre 1982 (veröffentlicht durch den Bundesminister für Verkehr) sowie die bestehenden Velorouten (Basel, Zürich, Tilburg, Den Haag, London) soll dieses Netz von Velorouten umfassen: