Auch in Berlin gibt es eine Fahrradroute, die allerdings bei den Planern von Radwegenetzen kaum Beachtung fand.
Bereits 1978 forderten die Grünen Radler Schöneberg die Einrichtung von Fahrradrouten. Sie legten detaillierte Planungen für eine Ost-West-Verbindung Kreuzberg - Grunewald über Crellestraße und Belziger Straße, sowie eine Nord-Süd-Verbindung Friedenau - Tiergarten über Ebersstraße, Crellestraße und Mansteinstraße vor. Diese Vorschläge wurden von der Bezirksverordnetenversammlung positiv aufgenommen. In der Ende 1979 vorgestellten Radwegeplanung des Tiefbauamtes Schöneberg wurden dann auch zwei Fahrradstraßentrassen vorgesehen. Verwirklicht wurde dann aber nur die Fahrradroute Wittenbergplatz - Innsbrucker Platz im Sommer 1980. Leider wurden die Grünen Radler bei der Planung nicht beteiligt. So weist die Route einige erhebliche Mängel auf, die trotz massiver Kritik bis heute nicht behoben wurden:
Es wurden aber auch eine Reihe wichtiger Kriterien für eine gute Radverkehrsführung berücksichtigt:
Es ist sehr bedauerlich, daß dieser Versuch, andere Wege in der Fahrradförderung zu gehen, von der Verwaltung nicht ausgewertet wurde. So hat sich diese Fahrradroute trotz einer günstigen Ausgangssituation nicht zu einem Musterbeispiel entwickelt. Die zum Teil gravierenden Fehler müssen bei zukünftigen Planungen vermieden werden und sollten bei der vorhandenen Route nun endlich korrigiert werden. Die Maßnahmen, die sich als förderlich für die Sicherheit und Bequemlichkeit des Radverkehrs erwiesen haben, müssen herausgearbeitet werden und sollten richtungsweisend für heutige Planungen sein.
Im Sommer 1985 wurden von der SPD und kurz danach von der AL Anträge zum Thema Radverkehrsnetz eingebracht.
Nach dem Antrag der SPD sollte der Senat aufgefordert werden, ein bezirksübergreifendes Radverkehrsnetz für Berlin zu konzipieren, der Fachöffentlichkeit vorzustellen und mit ihr zu erörtern. Mit den eingearbeiteten Ergebnissen dieser Diskussion sollte das Konzept dann in Abstimmung mit den Bezirken bis Ende der Legislaturperiode vom Senat umgesetzt werden. In der Begründung wird auf die Problematik des herkömmlichen Radwegebaus hingewiesen und der Einrichtung von Fahrradrouten hohe Priorität eingeräumt. Diese Punkte sind in dem Antrag der AL ebenfalls enthalten. Der Senat sollte zusätzlich beauftragt werden, auf fünf Hauptverkehrsstraßen Radfahrstreifen anzulegen, mindestens fünf überbezirkliche Fahrradrouten einzurichten und bei 20 vorhandenen Radwegen, auf denen es ein erhebliches Konfliktpotential zwischen Radlern und anderen Verkehrsteilnehmern gibt, die Radwegbenutzungspflicht dadurch aufzuheben, daß die Radwege als 'Fußweg, Radfahrer frei' ausgeschildert werden. Diese verschiedenen Arten von Radverkehrsanlagen sollten ein Jahr lang von unabhängigen Gutachtern auf Sicherheit, Akzeptanz, Geschwindigkeit und Fahrkomfort untersucht werden. Der Bau von Radwegen in der bisherigen Form sollte bis zum Abschluß der Untersuchungen eingestellt werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Betriebe am 06.05.1986 wurden die Anträge in dieser Form von der CDU/FDP- Mehrheit abgelehnt und durch einen neuen Antrag ersetzt, dem auch die SPD zustimmte. Darin wird der Senat "gebeten, bis zum 01.03.1987 einen Bericht über die mögliche Anlage eines Fahrradverkehrsnetzes vorzulegen. Dabei sind eventuelle Zeitvorstellungen, Kosten und die Auswirkungen auf den übrigen Verkehr darzulegen." [1]