Dazu die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft: "Radfahrstreifen sind Radverkehrsanlagen im Fahrbahnquerschnitt, die durch eine Radfahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 StVO als Breitstrich) von den Fahrstreifen - bei vorhandenem Parkstreifen auch von diesem - abgetrennt sind (...) Radfahrstreifen haben gegenüber straßenbegleitenden Radwegen den Vorteil einer günstigen Verkehrsabwicklung an Grundstückszufahrten (kein Zustellen der Radverkehrsanlage durch Ausfahrende) und - für bestimmte Fahrbeziehungen - an Knotenpunkten. So kann der Konflikt rechts abbiegender Kraftfahrzeuge mit geradeaus fahrenden Radfahrern wegen der besseren Erkennbarkeit dieses Verkehrsvorgangs weniger kritisch sein."
Von Radfahrstreifen wird gesprochen, wenn der Radverkehr eine eigene Fahrspur auf der Fahrbahn erhält. Diese wird rechts oder links (in Fahrtrichtung gesehen) der parkenden Kraftfahrzeuge markiert. Radfahrstreifen rechts der parkenden Kraftfahrzeuge, also zwischen Parkständen und Bordstein des Gehweges, haben sich (mit Ausnahmen bei sehr großzügiger Bemessung) nicht bewährt, da ein einziges falsch parkendes Auto die gesamte Anlage blockiert. [4] Ein Ausweichen ist wegen des Bordsteins nicht möglich. Konflikte mit Fußgängern treten seltener als bei Bürgersteig-Radwegen auf. Bezüglich der Konflikte an Grundstückszufahrten besteht kaum ein Unterschied zu baulich angelegten Radwegen.
Im folgenden ist mit RadFahrstreifen eine eigene Fahrspur für Radfahrer links der parkenden Kraftfahrzeuge, also zwischen fließendem und ruhendem Verkehr gemeint. Solche Radfahrstreifen haben in den Niederlanden Tradition. Bereits 1980 waren 21% der straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen als Radfahrstreifen ausgeführt. [23] In Deutschland wurden zu dieser Zeit die ersten Versuche durchgeführt. Mittlerweile liegen einige Erfahrungsberichte vor. "Die Erfahrungen der Städte sind sehr unterschiedlich. So wird auf die Konflikte hingewiesen, die auftreten können, wenn Kraftfahrzeuge (z.B. bei Blockierung des eigenen Fahrstreifens) auf den Radfahrstreifen ausweichen. Demgegenüber erkennen viele Verwaltungen gerade diese räumliche Nähe als Vorteil; sie verweisen auf die guten Sichtkontakte zwischen Autofahrern und Radfahrern." [4] In den Sichtkontakten ist der große Vorteil gegenüber herkömmlichen Radwegen zu sehen. Das Gefährdungspotential an Kreuzungen und Einfahrten wird deutlich reduziert. Die Unfallgefahr zwischen den Kreuzungen entsteht in erster Linie durch sich plötzlich öffnende Autotüren. Durch den eigenen Fahrstreifen wird der Radfahrer aber nicht mehr an die parkenden Kraftfahrzeuge herangedrängt. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Radfahrstreifen ausreichende Breite (mindestens 1,60m + 0,40m Schutzstreifen) hat, so daß der Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr eingehalten werden kann. Radfahrstreifen sind als Radverkehrsanlage besonders dann geeignet, wenn die entsprechende Straße wenig Halten in zweiter Reihe und vorwiegend Langzeitparker aufweist.
Einen solchen Radfahrstreifen gibt es in Berlin noch nicht. Lediglich im Bereich absoluten Halteverbots wurden Radfahrstreifen auf der Straße direkt neben dem fließenden Kfz-Verkehr markiert. Auf Anregung des ADFC hat das Tiefbauamt Kreuzberg 1980 der Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung eines Radfahrstreifens links der Parkstände in der Skalitzer Straße vorgeschlagen. Die Straßenverkehrsbehörde hat dem zugestimmt und einen solchen Radfahrstreifen versuchsweise für ein Jahr angeordnet. Auf Anweisung des Senators für Verkehr und Betriebe mußte diese Anordnung aufgehoben werden, "weil bei dieser Dienststelle angestellte Überlegungen über die zukünftige Gestaltung von Radverkehrswegen noch nicht abgeschlossen sind." (aus einem Schreiben der Straßenverkehrsbehörde an den ADFC vom Dezember 1986).
Radfahrstreifen kommen im Verlauf einer Fahrradroute dort in Betracht, wo aus verkehrstechnischen Gründen stärker von Kraftfahrzeuge befahrene Straßen benutzt werden müssen. Außerhalb der Fahrradrouten stellen Radfahrstreifen eine Alternative zu Radwegen auf dem Bürgersteig dar und müssen deshalb in die Radverkehrsplanung mit einbezogen werden.