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Wolfram Däumel, Gefährliche Fahrradroute RR1 (Wannsee-Route in Berlin) - Standpunkte
Standpunkte

Behörden/Gremien

Am 12. August 2011 wurde das Konzept mit folgendem Anschreiben an die zuständige Polizeidirektion 4 geschickt:

(...) Die ersten Reaktionen zeigen mir, dass es für die vorhandenen Gefahren durch zu geringe Sicherheitsabstände vielfach kein Bewusstsein gibt. Um so mehr freut es mich, dass die Polizei sehr um die Sicherheit auf den Straßen bemüht ist. Wie ich Ihrer Pressemitteilung #2623 vom 15.07. entnehme, haben Sie "Verkehrskontrollen zum Schutz des Radfahrverkehrs" durchgeführt: "Jeder Verkehrsunfall ist einer zu viel … … vor allem Radfahrer tragen bei Zusammenstößen mit Pkw oder Lkw meist erhebliche – wenn nicht gar tödliche – Verletzungen davon. Die Ursachen dafür liegen häufig an dem Fehlverhalten und z. T. mangelndem Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeugführer. Das betrifft gleichermaßen Pkw-, Lkw- und Radfahrer." Damit haben Sie genau das beschrieben, was ich auf der Fahrradroute beobachte. Für die Sicherheitsabstände gibt es allerdings keine in der StVO festgelegten Werte, sondern nur Empfehlungen und Gerichtsurteile nach Unfällen, auf die man zurückgreifen kann.

Da oftmals sehr viel geringere Werte, als die in den Richtlinien für die Anlage von Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfohlenen, als ausreichend angesehen werden, bin ich sehr an der Auffassung der Polizei interessiert. Ich plane eine Dokumentation der Standpunkte der verschiedenen Behörden und politischen Entscheidungsträger.

  1. Ist bei den vorhandenen Straßenbreiten in der Schorlemer Allee das Überholen von Radfahrern durch Pkw akzeptabel, wenn am Straßenrand Fahrzeuge geparkt sind?
  2. Ist bei den vorhandenen Straßenbreiten in der Löhlein- und Brümmerstraße das Überholen von Radfahrern durch Pkw akzeptabel, wenn am Straßenrand Fahrzeuge geparkt sind?
  3. Sollten Radfahrer in den genannten Abschnitten den in den Richtlinien für die Anlage von Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfohlenen Abstand zu den parkenden Autos einhalten oder besser den nachfolgenden Kfz Platz machen und dichter an den parkenden Autos entlang fahren?
  4. Können Sie die von mir geschilderte Situation in den jeweiligen Straßenabschnitten bestätigen?
  5. Wie bewerten Sie die von mir gemachten Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit?

Am 22. August 2011 erfolgte erfolgte die Antwort durch den Stab des Polizeipräsidenten in Berlin:

Der Polizeipräsident in Berlin - Stab des Polizeipräsidenten

Sehr geehrter Herr Däumel,

Ihre E-Mail an die Direktion 4 zu Verkehrsproblemen im Zuge der Fahrradroute RR 1 wurde mir zur Beantwortung übersandt.
Für die Konzipierung, die Prüfung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die straßenverkehrsbehördliche Umsetzung einer Fahrradroute sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Konzept), die Verkehrslenkung Berlin als zentrale Straßenverkehrsbehörde und die Straßenverkehrsbehörden der betroffenen Stadtbezirke (Anordnung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen) zuständig. Insofern kann die Beantwortung Ihrer Fragen und die Bewertung der eingereichten Vorschläge nur durch diese Behörden erfolgen. Wie aus Ihrem Schreiben hervorgeht, haben Sie das Bezirksamt bereits zu den aufgeworfenen Problemen in Kenntnis gesetzt.
Ich bitte um Verständnis, dass von der Polizei Stellungnahmen zu straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen grundsätzlich nur gegenüber diesen Dienststellen abgegeben werden. Für Ihr Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Am 6. September 2011 wurde bezüglich der nicht beantworteten Fragen nachgehakt:

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. August. Leider ist die Frage nach dem korrekten verhalten von Auto- und Radfahrern offen geblieben. Da die Zuständigkeit für die Hangsanierung noch zwischen BVG und Bezirksamt strittig ist, muss damit gerechnet werden, dass der heutige Zustand noch eine längere Zeit Bestand haben wird. Da wäre es gut, wenn die Verkehrsteilnehmer über das richtige Verhalten informiert würden. Mir liegen bis jetzt gegensätzliche Aussagen vor. Ich bin davon ausgegangen, dass die zuständige Direktion 4 der Polizei die Lage vor Ort kennt und den Verkehrsteilnehmern auch sagen kann, wie sie sich in diesen Straßen richtig verhalten. Ich bitte Sie daher, mir dieseAuskunft nachzureichen:

  • Ist bei den vorhandenen Straßenbreiten in der Schorlemer Alleedas Überholen von Radfahrern durch Pkw akzeptabel, wenn amStraßenrand Fahrzeuge geparkt sind?
  • Ist bei den vorhandenen Straßenbreiten in der Löhlein- undBrümmerstraße das Überholen von Radfahrern durch Pkw akzeptabel,wenn am Straßenrand Fahrzeuge geparkt sind?
  • Sollten Radfahrer in den genannten Abschnitten den in denRichtlinien für die Anlage von Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfohlenen Abstand zu denparkenden Autos einhalten oder besser den nachfolgenden KfzPlatz machen und dichter an den parkenden Autos entlang fahren?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Am 12. September 2011 erfolgte erfolgte die Antwort durch den Stab des Polizeipräsidenten in Berlin:

Der Polizeipräsident in Berlin - Stab des Polizeipräsidenten

Sehr geehrter Herr Däumel,

auf Ihre Nachfrage zu unserem Schreiben vom 22. August 2011 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird ein Mindestabstand beim Überholen/Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen an Radfahrern nicht beziffert. Maßgeblich sind hierbei die Inhalte der §§ 1 und 5 der StVO. Jeder Überholvorgang muss durch die beteiligten Verkehrsteilnehmer situationsgerecht eingeschätzt werden. Dabei spielen solche Faktoren wie z.B. die Breite der Verkehrsfläche, die Breite von parkenden oder fahrenden Fahrzeugen, die Fahrfertigkeiten der Fahrzeugführer oder der Fahrbahnzustand eine Rolle.
Wegen dieser bei jedem Überholvorgang anders liegenden Umstände bitte ich um Verständnis dafür, dass Ihre Fragen zur Zulässigkeit des Überholens in den geschilderten Situationen nicht beantwortet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

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