Bei parkenden Pkw sowie am linken Bordstein entlangfahrendem Pkw und dazwischen fahrendem Radfahrer verbleiben 1,45m "Luft". Halten Radfahrer den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1,00m zu den parkenden Pkw ein, werden sie mit 45 cm Abstand überholt (in der Skizze links dargestellt). Um mit dem bei Tempo 50 allgemein als Mindestabstand angesehenen 1 Meter Abstand überholt zu werden, müssen sie in 45 cm Abstand an den parkenden Pkw entlang fahren. Wie sie sich nun besser verhalten, kann nicht einmal die Polizei sagen. Rechnet man die Mindestbreiten von Park- und Kfz-Fahrspur zusammen, stehen dem Radverkehr bei einer Gesamtstraßenbreite von 29m je Fahrtrichtung 75cm zur Verfügung (in der Skizze rechts dargestellt).
Man kann diese Werte als ausreichend ansehen, sollte das dann aber auch den auch Betroffenen sagen. Eine Antwort auf die Frage, ob das Überholen unter diesen Umständen akzeptabel ist, kam weder von der Polizei noch von den verantwortlichen Politikern. Nach allen gängigen Auffassungen (siehe Literatur) ist bei der vorhandenen Straßenbreite ein Überholen von Radfahrern durch Kfz nicht möglich.
Viele Menschen haben Angst, wenn so dicht an ihnen vorbei gefahren wird. Senioren z.B. fürchten einen Sturz mit schlimmen Folgen. Aber auch andere erschrecken sich, wenn die Kfz von hinten kommend plötzlich ohne Sicherheitsabstand überholen. Damit wird die Ausschilderung dieser Straße als Hauptfahrradroute ad absurdum geführt.
Entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS-E der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen stellt folgender Querschnitt die Mindestanforderung an eine Fahrradroute dar, sofern der Durchfahr-Kfz-Verkehr nicht ausgeschlossen wird.