Andere Lage der Tangential-Route 4 in Neukölln
(5): Dieser Änderungsvorschlag für Neukölln bedeutet einen anderen Anschluss an der Bezirksgrenze:
Die Boppstraße (oben) ist Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr, während die Lachmannstraße (unten) für beide Fahrtrichtungen frei gegeben ist. Die Boppstraße kann genau so für den Zweirichtungsverkehr genutzt werden wie die Lachmannstraße, die ohne Umbau als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann.
Die Fahrradroute kommt über die Pflügerstraße in die Lachmannstraße und wird mit der geplanten Nebenroute über die Boppstraße zusammengelegt. In Kreuzberg ist dadurch die durch den verkehrsberuhigten Bereich führende Strecke deutlich kürzer. Diese Strecke zwischen Kottbusser Damm und Grimmstraße muss lediglich als Fahrradsraße ausgewiesen werden. Auf Höhe Pflügerstraße ist ein Durchbruch des baulichen Mittelstreifens des Kottbusser Damms notwendig, der eine Querung für den Fuß- und Radverkehr ermöglicht. An der Lachmannstraße ist ein solcher Durchbruch für alle Verkehrsarten bereits vorhanden. An beiden Stellen müssen Aufstellflächen zum indirekten Linksabbiegen für den Radverkehr geschaffen werden. Alternativ wäre eine Kreuzung des Kottbusser Damms an der Pflügerstraße mit Radweg über den Hohenstaufenplatz oder auf dem Mittelstreifen des Kottbusser Damms zur Lachmannstraße denkbar.
Details des weiteren Verlaufes siehe im Kapitel Neukölln.